Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt! in Niedersachsen – Deine Stimme für mehr Artenschutz

Volksbegehren Artenvielfalt.jetzt Niedersachsen

Alle Wahlberechtigten in Niedersachsen können sich seit Anfang Juni 2020 mit ihrer Unterschrift im Rahmen des Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt! für ein neues und dringend notwendiges Naturschutzgesetz einsetzen.

Anmerkung: Die wesentlichen Forderungen des Volksbegehrens wurde im Rahmen des “Niedersächsischen Weges” erfolgreich und frühzeitig umgesetzt.

Warum ein Volksbegehren?

Viele Pflanzen- und Tierarten in Niedersachsen sind vom Aussterben bedroht oder gefährdet.

„Der Artenschwund ist eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit.“ – Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt!

Eine der Hauptursachen für das Artensterben und insbesondere das Sterben von Insekten ist die industrielle Landwirtschaft durch:

  • Pestizide und Herbizide
  • Überdüngung
  • Bodenverdichtung
  • Schadstoff- und Nährstoffeintrag
  • Zerstörung von Lebensräumen, durch ausgeräumte monotone Agrarlandschaften

Weitere Ursachen sind außerdem:

  • Lichtverschmutzung und Tötung von Insekten an Lichtquellen
  • Klimawandel
  • Flächenverbrauch und Bebauung
  • Unbegrenztes Wirtschftswachstum

Eine große Artenvielfalt ist wichtig für eine intakte Natur, denn sie sorgt für die Stabilität und Resilienz von Ökosystemen – in Zeiten des Klimawandels besonders wichtig.

Daher braucht es unbedingt eine Änderung des Niedersächsischen Naturschutzrechts zugunsten der Artenvielfalt.

Der neu entworfene Gesetzestext des Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt! nimmt sich der meisten dieser Probleme stärker an und sieht entsprechende Änderungen des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes sowie einige Änderungen des Niedersächsischen Wassergesetzes und des Niedersächsischen Waldgesetzes vor.

Was ist ein Volksbegehren – kann man das ernst nehmen?

Ein Volksbegehren ist ein Verfahren der direkten Demokratie, mit dem Bürger*innen Gesetzesentwürfe oder politische Themen in den Bundestag oder Länderparlamente einbringen können.

Damit es zu einer Behandlung des politischen Themas im Parlament kommt, muss innerhalb einer bestimmten Frist eine gesetzlich festgelegte Anzahl an Unterschriften von Wahlberechtigten Bürger*innen gesammelt werden (10% in Niedersachsen). Die politische Entscheidung verbleibt jedoch letztlich beim Parlament, das über eine Annahme oder Ablehnung des Gesetzesentwurfs abstimmt.

Abgrenzung zum Volksentscheid: Das Ergebnis eines Volksentscheides ist für die gesetzgebenden Instanzen verbindlich und ist nur in Ausnahmefällen nicht zu einer Umsetzung verpflichtet.

Abgrenzung zur Petition: Eine Petition soll die Dringlich verdeutlichen, mit der ein Thema im Parlament besprochen werden sollte. Sie kommt damit lediglich einem Appell gleich und hat keinerlei Verbindlichkeit.

Das Ziel des Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt!

Das Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt! wurde von einem Bündnis aus über 130 Organisationen ins Leben gerufen. Es verfolgt das Ziel einen neuen Gesetzesentwurf für das Naturschutzgesetz in den Niedersächsischen Landtag einzubringen. Damit das Volksbegehren erfolgreich ist, werden bis Frühjahr 2021 10% aller Wahlberechtigten in Niedersachsen gebraucht. Das entspricht 610.000 Stimmen, die alle auf Abstimmungsbögen offline gesammelt werden müssen.

Für die offizielle Anmeldung des Volksbegehren braucht es in einem ersten Schritt außerdem 25.000 Unterschriften innerhalb von sechs Monaten.

Das hört sich erstmal nach einer Menge Stimmen an, vor allem für ein Bundesland mit extrem starker Agrarlobby. Doch es besteht Hoffnung, denn in Bayern und Baden-Württemberg gab es im letzten Jahr ein vergleichbares Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen“. Dieses war mit 1.8 Mio Stimmen sehr erfolgreich und wurde als neues Artenschutzgesetz umgesetzt. Könnte also zu schaffen sein, vorausgesetzt alle helfen fleißig mit.

Die Forderungen des Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt!

1. Mehr Vielfalt in der Landschaft:

  • Mehr Hecken, Blühflächen, Grasstreifen am Wegrand, Feldgehölze und andere wertvolle Biotope durch u.a. Ausweitung gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteile und Biotope
  • Gewässerrandstreifen: Mindestens fünf Meter entlang aller Gewässer ohne Düngung und Pestizideinsatz, inkl. Kompensation
  • Natur in Stadt und Dorf fördern durch verpflichtende Rücksicht auf die Natur bei der Anlage und Pflege von Grünflächen im bebauten Bereich (durch Anlage von Wildblumenwiesen etc.)
  • Größeren Biotopverbund schaffen, um Lebensräume zu verbinden

2. Weniger Pestizide, mehr Ökolandbau:

  • Umbau der Agrarförderung zur Honorierung ökologischer Leistungen statt Flächenbesitz
  • Nutzflächenanteil für Ökolandbau erhöhen
  • Ökologische Bewirtschaftung landeseigener Flächen bei Neuverpachtung
  • Grundsätzliches Verbot von Pestizideinsatz in Schutzgebieten und auf Gewässerrandstreifen

3. Artenreiche Wiesen – Lebensräume erhalten:

  • Konkretere Definition der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft

Dadurch z.B. Förderung von artenreichem Grünland: Umbruch- und Umwandlungsverbot auf erosionsgefährdeten Hängen, Standorten mit hohem Grundwasserstand, Moorstandorten und in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten

  • Kompensationsmaßnahmen besser kontrollieren
  • Besserer Schutz von Wiesenvögel
  • Verbesserung des Schutzgebietmanagements
  • Stärkere Beachtung des Gewässer- und Artenschutzes bei der Gewässerpflege
  • Neuversiegelung von Flächen stärker begrenzen

4. Naturnaher Wald – mehr Wildnis wagen:

  • Vorrang für Natur- und Klimaschutz vor der wirtschaftlichen Nutzung in den landeseigenen Wäldern.
  • Mehr naturnahen Wald
  • Staatliche Förderung nur für heimische Baumarten

Dies sind nur einige unvollständige Stichpunkte. Die detaillierten Gesetzesänderungen mit Erklärungen können hier eingesehen werden.

Unterschreiben & Unterschriften sammeln

Verbreiten, Bekannt machen, teilen, Stimmen sammeln.

Aufgrund von Corona hat sich der Start des Volksbegehren Artenvielfalt etwas nach hinten verschoben und das Sammeln der Stimmen erfolgt zunächst im Kreis von Bekannten, Freund*innen, Nachbar*innen und Familie. Außerdem können Unterschriften an bestimmten zentralen Orten jederzeit abgegeben werden. Die Sammlung auf größeren Veranstaltungen und an der Haustür wird sich erstmal noch herauszögern.

Deshalb ist es um so wichtiger, dass wir alle aktiv werden, Unterschreiben, Stimmen sammeln und über Social Media und bei allen weiteren Gelegenheiten unser Umfeld darauf aufmerksam machen.

Ganz wichtig dabei: Nur Unterschriften von in derselben Gemeinde gemeldeten Menschen dürfen auf einem Bogen stehen! (Dazu s. auch den Abschnitt weiter unten zu Ausfüllhinweisen)

Unterschrieben werden können die Listen in den lokalen niedersächsischen Geschäftsstellen von den GRÜNEN oder dem NABU. 

Dort können auch Unterschriftenlisten abgeholt werden. Diese können auch kostenlos per Post bestellt werden.

Außerdem ist im Juli der “OMNIBUS für direkte Demokratie in Deutschland” zur Unterschriftensammlung in verschiedenen Städten in Niedersachsen unterwegs. Die Daten finden sich hier.

Wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Bögen

Unterschreiben können alle, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben, mindestens 18 Jahre alt und als deutsche Staatsangehörige wahlberechtigt sind.

  • Pro Bogen dürfen nur Unterschriften von Menschen stehen, die in derselben (Samt- oder Einheits-)Gemeinde gemeldet sind. Alle anderen Unterschriften sind ungültig.
  • Alle Felder ausfüllen
  • Nicht außerhalb der Zeilen schreiben/markieren, nicht auf dem Bogen kritzeln
  • Bogen nicht vom Gesetzestext trennen
  • Nur Originalbögen, keine Kopien verwenden

Die ausgefüllten Bögen beim zuständigen Einwohnermeldeamt abgeben oder senden an:

Volksbegehren Artenvielfalt, Alleestr. 36, 30167 Hannover

Stimmabgabe in Oldenburg

In Oldenburg liegen die Unterschriftenlisten zur Abholung und Stimmabgabe an folgenden Orten bereit:

Geschäftsstelle von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Oldenburg

Friedensplatz 4

Öffnungszeiten: Mo & Fr 10:00 – 15:00

Geschäftsstelle des NABU Oldenburg

Schlosswall 15

Öffnungszeiten:

Mo bis Do 15:00 – 17:00

ab dem 24.06. zusätzlich Mi 15:00-19:00

Sa 10:00 – 13:00

OMNIBUS für direkte Demokratie in Deutschland

Dieser hält zur Unterschriftensammlung an folgenden Terminen in Oldenburg:

20.07.-22.07.: Oldenburg, Schlossplatz

Unterschriftenlisten liegen auch an folgenden Orten in der Stadt aus:

  • bei Erdfrüchte auf dem Wochenmarkt
  • bei Veggiemaid
  • in allen Hankens Apotheken
  • Samstags bei der Kräuterei
  • Sonntags im Botanischen Garten

Es wird außerdem kleinere dezentrale Sammelpunkte in Privatgärten geben. Wer den eigenen Garten dafür zur Verfügung stellen möchte, kann sich beim NABU melden:

Koordinatorin Sonia Gentemann: gentemann@nabu-oldenburg.de, Tel. 0441 – 25600

Wo diese Sammelpunkte bekannt gegeben werden, steht noch nicht fest.

Kontakt zu den Oldenburger Aktionsgruppen:

Aktionsgruppe Oldenburg (Stadt)

Sonia Gentemann

oldenburg-stadt@artenvielfalt-niedersachsen.jetzt

Aktionsgruppe Oldenburg (Kreis)

Birte Wachtendorf

oldenburg-kreis@artenvielfalt-niedersachsen.jetzt

 

Weitere Informationen

Internetseite des Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt!

Instagram-Kanal des Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt!: @artenvielfalt.jetzt

Facebook Seite des Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt!: @ArtenvielfaltNiedersachsen.jetzt

Kostenlose Bestellung von Unterschriftenbögen

Kontakt zur lokalen Aktionsgruppe

Transparenz: Ich wurde zu einem Multiplikator*innen-Treffen der Lokalgruppe Oldenburg Stadt eingeladen und regelmäßig mit Updates versorgt. Bezahlt werde ich für meine Arbeit nicht.

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